Rücksetzdienst der PIN des neuen Personalausweises
Leistungsbeschreibung
Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, brauchen Sie eine aktivierte Online-Ausweisfunktion und Ihre PIN. Beides können Sie hier mit dem PIN-Rücksetzbrief kostenlos bestellen. Ihr Brief mit Aktivierungscode und neuer PIN kommt zu Ihnen nach Hause.
Hinweis: Dieser Dienst steht Ihnen nur dann zur Verfügung, wenn Ihr neuer Personalausweis bereits durch die Meldebehörde erstmalig aktiviert wurde. Falls Sie eine erstmalige Aktivierung der Online-Ausweisfunktion beabsichtigen, vereinbaren Sie online, per Mail oder telefonisch bitte einen Termin mit dem Bürgerdiensten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ihr Personalausweis oder Ihre eID-Karte
- Eine aktuelle deutsche Meldeadresse
- Geeignetes Smartphone oder Lesegerät
- Installierte AusweisApp2
Hinweise / Besonderheiten
- Der PIN-Rücksetzbrief kann über den Button oder unter https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/ bestellt werden – nicht per E-Mail oder telefonisch.
- Ihr PIN-Rücksetzbrief wird an Ihre deutsche Meldeadresse geschickt. Das dauert bis zu sieben Werktage.
- Sie nehmen ihn per „POSTIDENT“-Zustellung persönlich entgegen oder holen ihn innerhalb von sieben Werktagen in der Postfiliale ab. In beiden Fällen weisen Sie sich mit einem amtlichen und gültigen Ausweisdokument aus.
- Wenn Sie Ihren initialen PIN-Brief noch haben, bewahren Sie ihn bitte auf. Darin stehen Ihre PUK und Ihr Sperrkennwort.
Es wird empfohlen, ein Smartphone zu verwenden. Am Computer installieren Sie erst die AusweisApp2. Die App muss vor dem Bestellen / Aktivieren geöffnet und mit dem Smartphone / Kartenleser gekoppelt sein. Wie das geht, erfahren Sie auf der Internetseite www.ausweisapp-bund.de