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Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis


Leistungsbeschreibung

Dieser Online-Antrag geht bei der Stadt Wolfenbüttel ein und gilt nur für Grundstücke in den Postleitzahl-Bereichen 38300, 38302 sowie 38304. Sollte sich Ihre Anfrage auf ein Grundstück außerhalb des Stadtgebietes beziehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Bauaufsicht des Landkreises Wolfenbüttel auf.

 

Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers zu einem ihr oder sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.

Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, zum Beispiel in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.

Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung der Eigentümerin/des Eigentümers oder der/des Verfügungsberechtigten vorzulegen.

20 Euro pro Flurstück (wird im Nachgang per Gebührenbescheid erhoben)