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Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis


Leistungsbeschreibung

Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers zu einem ihr oder sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.

Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, zum Beispiel in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.

Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung der Eigentümerin/des Eigentümers oder der/des Verfügungsberechtigten vorzulegen.

20 Euro pro Flurstück (wird im Nachgang per Gebührenbescheid erhoben)