Anmeldung in einer Kindertagesstätte


Leistungsbeschreibung


Formen der öffentlichen Kindertagesbetreuung sind

  • Kindertageseinrichtungen (Krippengruppen, Kindergartengruppen, Hortgruppen, altersübergreifende Gruppen)
  • Kindertagespflege (vorrangig für Kinder unter drei Jahren und schulpflichtige Kinder)

Kindertagesstätten sind Tageseinrichtungen, in denen sich Kinder aufhalten, die regelmäßig, mindestens aber 10 Stunden in der Woche betreut werden. Kindertagesstätten bieten eine gruppenbezogene Betreuungsform an.

Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Die Kinder werden einer geeigneten Tagespflegeperson in deren oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumen betreut.

Verfahrensablauf


In welchem Zeitraum kann / muss ich mein Kind anmelden? Ab wann kann ich mein Kind anmelden?

Das Kindertagesstätten-Jahr beginnt am 1. August eines Jahres und läuft bis zum 31. Juli des Folgejahres.

Kinder, die zum neuen Kita-Jahr aufgenommen werden sollen, müssen im Januar / Februar angemeldet werden. Bis zum 28. Februar des jeweiligen Jahres muss Ihre Anmeldung in einer der Kitas eingegangen sein, damit sie für das neue Kita-Jahr berücksichtigen werden kann. Sie können Ihr Kind frühestens nach der Geburt anmelden.

Mein Kind soll nicht ab August, sondern erst im Laufe des Jahres in die Kita. Wann kann ich es dann anmelden?

Die Stadt ist bemüht, auch zu anderen Terminen Kinder aufzunehmen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass während des laufenden Kita-Jahres Plätze nur im Rahmen freier Kapazitäten bereitgestellt werden können. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die Abteilung Kindertagesstätten.

Kontakt

  • Kindertagesstätten