Grundbucherklärung gemäß Grundbuchordnung


Leistungsbeschreibung


Für viele Grundstücke im Stadtgebiet und in den Ortsteilen ist die Stadt Wolfenbüttel in den Grundbüchern als Begünstigte eines Vorkaufsrechts, Wiederkaufsrechts oder einer Rückauflassungsvormerkung eingetragen.


Bei einem Verkauf soll oft das Grundstück lastenfrei auf den Käufer übertragen werden; für eine Belastung mit einer Grundschuld erwartet die kreditgebende Bank den ersten Rang im Grundbuch, so dass Grundbucherklärungen für das Amtsgericht notwendig werden.


Für die Prüfung und die Ausstellung der jeweiligen Erklärung ist die Lagebezeichnung des Grundstücks oder die Angabe des Grundbuchblattes erforderlich.
Die Bescheinigung inkl. Gebührenbescheid ergeht grundsätzlich an den Antragsteller.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug) bzw. Vollmacht
  • Lagebezeichnung des Grundstücks (Straße, Hausnummer oder Grundbuchblattnummer)
  • Rangrücktritt: Kopie der Grundschuldbestellungsurkunde

Welche Gebühren fallen an?


Die Erteilung einer Grundbucherklärung ist gebührenpflichtig.

  • Löschung Vorkaufsrecht: 100,00 € je Grundstück, 50,00 € je Miteigentumsanteil
  • Löschung Rückauflassungsvormerkung (Wiederkaufsrecht): 25,00 - 50,00 €
  • Vorkaufsrechtverzicht: 50,00 €
  • Rangrücktritt: 25,00 € für die ersten 5.000,00 € der Grundschuld, 12,00 € je weitere angefangene 5.000,00 €