Bereitstellung von Retentionsvolumen gemäß § 78 Wasserhaushaltsgesetz


Leistungsbeschreibung


Für die Umsetzung von Baumaßnahmen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten (ÜSG) ist gemäß § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der zeit- und ortsnahe Ausgleich des dadurch verloren gehenden Retentionsraumes erforderlich.


Um auch im Überschwemmungsgebiet der Oker innerhalb der Stadt Wolfenbüttel Baumaßnahmen realisieren zu können, hat die Stadt Wolfenbüttel den sogenannten Retentionspool „Monplaisir“ geschaffen. Aus diesem Pool kann Bauwilligen gegen Entgelt Volumen für den Ausgleichsnachweis zur Verfügung gestellt werden.

Verfahrensablauf


Nach Antragstellung erhalten Sie eine entsprechende Vereinbarung über die Bereitstellung von Retentionsvolumen gemäß § 78 WHG. Nach deren Unterzeichnung wird dem Landkreis Wolfenbüttel – Umweltamt, Untere Wasserbehörde – die Bereitstellung mitgeteilt.

Welche Gebühren fallen an?


Für die dauerhafte Zuordnung und Sicherung des gesetzlich erforderlichen Retentionsvolumens sind Kosten in Höhe von 70,-- € je Kubikmeter zu zahlen. Mit diesem Betrag sind sämtliche Folgekosten für den Retentionsraum abgedeckt.