Anliegerbescheinigung über Erschließungs- und Kanalbaubeiträge
Anliegerbescheinigung über Erschließungs- und Kanalbaubeiträge
Textblöcke ein-/ausklappenWenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit der Ausstellung einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:
- Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)), Straßenausbaubeiträge (§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG))
- Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
- Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
- Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
- Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG))
- Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen (§ 47 a Niedersächsische Bauordnung (NBauO))
- Beiträge auf Grund von Leistungen der Wasser- bzw. Abwasserzweckverbände
- Versiegelungsabgaben
- Walderhaltungsabgaben
Die Anliegerbescheinigung wird von der zuständigen Stelle ausgestellt.
Eigentümer von Grundstücken im Stadtgebiet bzw. deren Bevollmächtigte können Auskunft über die beitragsrechtliche Beurteilung ihres Grundstücks erhalten. Darunter fällt sowohl der Erschließungsbeitrag, als auch der Kanalbaubeitrag.
Die Bescheinigung wird häufig zur Vorlage bei kreditgewährenden Banken für die Finanzierung von Grundstückskäufen und Bauvorhaben benötigt.
Damit die Bescheinigung erteilt werden kann, ist eine genaue Lagebezeichnung des zu beurteilenden Grundstücks erforderlich.
Die Anliegerbescheinigung inkl. der Gebührenrechnung, werden Ihnen mit der Post zugestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag mit der Anschrift der Bauherrin/des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
- Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
- Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
- Flurkartenauszug (Kopie)
- Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug) bzw. Vollmacht
- Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer
- Straße und Hausnummer des betreffenden Grundstücks
- Lageplan (falls vorhanden)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Für die Erteilung einer Anliegerbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr von 30,00 € erhoben. Die Bescheinigung inkl. Gebührenbescheid ergeht grundsätzlich an den Antragssteller.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport