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Beantragung Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) und Lagerfeuer


Leistungsbeschreibung

Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

Brauchtumsfeuer und Lagerfeuer sind genehmigungspflichtig. Handelsübliche Feuerkörbe/Feuerschalen bedürfen keiner Genehmigung.

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

Es fallen keine Gebühren an.

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

Die Antragstellung für Lagerfeuer muss zwei Wochen im Voraus erfolgen.

Die Antragsstellung bei Brauchtumsfeuern muss vier Wochen im Voraus erfolgen.

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

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