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Beantragung Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) und Lagerfeuer


Leistungsbeschreibung

Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

Brauchtumsfeuer und Lagerfeuer sind genehmigungspflichtig. Handelsübliche Feuerkörbe/Feuerschalen bedürfen keiner Genehmigung.

Es fallen keine Gebühren an.

Die Antragstellung für Lagerfeuer muss zwei Wochen im Voraus erfolgen.

Die Antragsstellung bei Brauchtumsfeuern muss vier Wochen im Voraus erfolgen.