Beantragung Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) und Lagerfeuer
Beantragung Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) und Lagerfeuer
Leistungsbeschreibung
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
Brauchtumsfeuer und Lagerfeuer sind genehmigungspflichtig. Handelsübliche Feuerkörbe/Feuerschalen bedürfen keiner Genehmigung.
Zuständige Stelle
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Welche Gebühren fallen an?
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Die Antragstellung für Lagerfeuer muss zwei Wochen im Voraus erfolgen.
Die Antragsstellung bei Brauchtumsfeuern muss vier Wochen im Voraus erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Je Kommune unterschiedlich geregelt.