Beantragung Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) und Lagerfeuer
Beantragung Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) und Lagerfeuer
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
Brauchtumsfeuer und Lagerfeuer sind genehmigungspflichtig. Handelsübliche Feuerkörbe/Feuerschalen bedürfen keiner Genehmigung.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragstellung für Lagerfeuer muss zwei Wochen im Voraus erfolgen.
Die Antragsstellung bei Brauchtumsfeuern muss vier Wochen im Voraus erfolgen.
Rechtsgrundlage
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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