Bereitschaftserklärung für Wahlhelfende


Leistungsbeschreibung


Die Stadt Wolfenbüttel sucht interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich für die Europawahl am 9. Juni 2024 engagieren möchten.

 

Wer als Wahlhelferin oder Wahlhelfer dabei sein möchte, muss die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines übrigen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, mindestens 16 Jahre alt sein, seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wohnen und darf nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Ablauf: Der Wahlhelfereinsatz beginnt am 9. Juni um 7.30 Uhr im zugeteilten Wahllokal. Dort wird entschieden, ob der Wahldienst vor- oder nachmittags erfolgt. Aufgaben im Wahllokal sind unter anderem die Wahlbenachrichtigungen entgegenzunehmen, die Stimmzettel herauszugeben und das ordnungsgemäße Wahlgeschehen zu überwachen. Gegen 17.30 Uhr trifft sich der komplette Wahlvorstand dann, um ab 18 Uhr mit der Auszählung der Stimmen zu beginnen.

Für diese Tätigkeit zahlt die Stadt eine Entschädigung in Höhe von 40 Euro (50 Euro für Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, Schriftführerinnen und Schriftführer sowie deren Stellvertreterinnen und -vertretern).