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Bereitschaftserklärung für Wahlhelfende


Leistungsbeschreibung

Die Stadt Wolfenbüttel sucht interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich für die kommende Bundestagswahl engagieren möchten.

 

Wer als Wahlhelferin oder Wahlhelfer dabei sein möchte, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 18 Jahre alt sein, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen und darf nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Ablauf: Der Wahlhelfereinsatz beginnt am Wahltag um 7.30 Uhr im zugeteilten Wahllokal. Dort wird entschieden, ob der Wahldienst vor- oder nachmittags erfolgt. Aufgaben im Wahllokal sind unter anderem die Wahlbenachrichtigungen entgegenzunehmen, die Stimmzettel herauszugeben und das ordnungsgemäße Wahlgeschehen zu überwachen. Gegen 17.30 Uhr trifft sich der komplette Wahlvorstand dann, um ab 18 Uhr mit der Auszählung der Stimmen zu beginnen.

Für diese Tätigkeit zahlt die Stadt eine Entschädigung.