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Kinderreisepass Meldung wegen Verlust


Leistungsbeschreibung

Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Kinderreisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

Hinweis:

Eine sorgeberechtigte Person muss die Verlustanzeige vornehmen.

  • Geburtsurkunde oder altes ungültiges Passdokument, falls vorhanden
  • Personalausweis, Reisepass oder Führerschein der sorgeberechtigen Person

Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.

Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.