Abmeldung eines Nebenwohnsitzes im Wolfenbütteler Stadtgebiet
Abmeldung eines Nebenwohnsitzes im Wolfenbütteler Stadtgebiet
Textblöcke ein-/ausklappenEin von Ihnen nicht mehr bewohnter Nebenwohnsitz muss gemeldet werden.
Leistungsbeschreibung
Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
An wen muss ich mich wenden?
Dieser Online-Antrag gilt nur für Nebenwohnsitze, die im Wolfenbütteler Stadtgebiet liegen (Postleitzahlen 38300, 38302 oder 38304).
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.