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Abmeldung eines Nebenwohnsitzes im Wolfenbütteler Stadtgebiet


Ein von Ihnen nicht mehr bewohnter Nebenwohnsitz muss gemeldet werden.

Leistungsbeschreibung

Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.

Dieser Online-Antrag gilt nur für Nebenwohnsitze, die im Wolfenbütteler Stadtgebiet liegen (Postleitzahlen 38300, 38302 oder 38304).

Es fallen keine Gebühren an.

Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.