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Urkunden aus dem Geburtenregister


Leistungsbeschreibung

Hinweis: Der Bearbeitungsstatus Ihres Antrags für die Übersendung der Urkunde wird derzeit nicht gepflegt. Unter "Meine Anträge" erscheint dauerhaft der Status "offen". Die Anfragen werden jedoch selbstverständlich bearbeitet.

 

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Gebühr: 70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: 15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: 7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde