Urkunden aus dem Geburtenregister
Urkunden aus dem Geburtenregister
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Hinweis: Der Bearbeitungsstatus Ihres Antrags für die Übersendung der Urkunde wird derzeit nicht gepflegt. Unter "Meine Anträge" erscheint dauerhaft der Status "offen". Die Anfragen werden jedoch selbstverständlich bearbeitet.
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Ausstellung der Urkunde
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Links & Onlinedienste
Zur Antragsstellung Für mit markierte Onlinedienste müssen Sie sich in unserem Portal über die BundID anmelden. Falls Sie noch keinen Login besitzen, können Sie sich schnell und einfach hier registrieren.Verwandte Dienstleistungen
Urkunden aus dem SterberegisterUrkunden aus dem Eheregister
Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftregister