Erweiterte Melderegisterauskunft
Erweiterte Melderegisterauskunft
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf die zuständige Stelle eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält:
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrad
- Anschriften
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszugs
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort
- Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
Voraussetzungen
- ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Gebühr: mindestens EUR 20,00
Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand.
Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.
Im Online-Antrag wird eine Gebühr von 20,00 Euro erhoben, die Sie am Ende des Antrags online bezahlen müssen, damit der Antrag abgeschickt werden kann. Sollte die Gebühr aufgrund eines höheren Zeitaufwandes höher als 20,00 Euro ausfallen, erhalten Sie im Nachgang einen gesonderten Kostenbescheid.
Bemerkungen
Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk, besteht.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport