Reisepass Meldung wegen Verlust


Leistungsbeschreibung


Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Personalausweis, Kinderreisepass oder Führerschein, falls vorhanden.

Welche Gebühren fallen an?


Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Meldung muss umgehend erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?


Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Kontakt

  • Bürgerdienste