Bewohnerparkausweis Erst-Erteilung
Leistungsbeschreibung
Bitte prüfen Sie, ob sich Ihre Meldeanschrift in dieser Parkgebietszone befindet.
Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Hinweis: Falls Sie einen neuen Bewohnerparkausweis aufgrund eines Kfz-Kennzeichen-Wechsels benötigen, müssen Sie den Ausweis persönlich bei den Bürgerdiensten abgeben und erhalten den geänderten Ausweis gebührenfrei. Informationen zu den Öffnungszeiten finden Sie unter Stadt Wolfenbüttel > Öffnungszeiten.
Verfahrensablauf
Im Falle von Rückfragen werden Sie über das Serviceportal kontaktiert. Der Bewohnerparkausweis wird Ihnen im Falle der Genehmigung per Post an die Meldeanschrift geschickt.
Voraussetzungen
- gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
- kein Privatstellplatz vorhanden
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein) oder
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Führerschein und Nutzungserlaubnis, falls die Antragstellerin/der Antragsteller nicht die Fahrzeughalterin/der Fahrzeughalter lt. Zulassungsbescheinigung I ist
- bei Wohngemeinschaft: Mietvertrag
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
- der alte Bewohnerparkausweis, falls vorhanden
- Nutzungserlaubnis des Halters, falls Sie nicht selbst der Halter des einzutragenden Kraftfahrzeugs sind: Nutzungserlaubnis (PDF-Datei:PDF, 5 kB, nicht barrierefrei)
Welche Gebühren fallen an?
30,70 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Bewohnerparkausweis ist auf 1 Jahr befristet.