Bewohnerparkausweis Erst-Erteilung


Leistungsbeschreibung


Bitte prüfen Sie, ob sich Ihre Meldeanschrift in dieser Parkgebietszone befindet: (hier klicken) (PDF-Datei:PDF, 4,8 kB, nicht barrierefrei)

Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

Hinweis: Falls Sie einen neuen Bewohnerparkausweis aufgrund eines Kfz-Kennzeichen-Wechsels benötigen, müssen Sie den Ausweis persönlich bei den Bürgerdiensten abgeben und erhalten den geänderten Ausweis gebührenfrei. Informationen zu den Öffnungszeiten finden Sie unter Stadt Wolfenbüttel > Öffnungszeiten.

Verfahrensablauf


Im Falle von Rückfragen werden Sie über das Serviceportal kontaktiert. Der Bewohnerparkausweis wird Ihnen im Falle der Genehmigung per Post an die Meldeanschrift geschickt.

Voraussetzungen


  • gemeldet mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz im Bewohnerparkausweisgebiet,
  • es ist kein weiterer Bewohnerparkausweis im Haushalt vorhanden (z. B. für ein anderes Kennzeichen, einen anderen Antragssteller usw.) und
  • ein Stellplatz oder eine Garage im Bewohnerparkgebiet ist weder gemietet, gepachtet, gekauft, noch sonst irgendwie zur Nutzung überlassen

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein) oder
  • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Führerschein und Nutzungserlaubnis, falls die Antragstellerin/der Antragsteller nicht die Fahrzeughalterin/der Fahrzeughalter lt. Zulassungsbescheinigung I ist
  • bei Wohngemeinschaft: Mietvertrag
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht
  • der alte Bewohnerparkausweis, falls vorhanden
  • Nutzungserlaubnis des Halters, falls Sie nicht selbst der Halter des einzutragenden Kraftfahrzeugs sind: Nutzungserlaubnis (PDF-Datei:PDF, 5 kB, nicht barrierefrei)

Welche Gebühren fallen an?


30,70 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?


Der Bewohnerparkausweis ist auf 1 Jahr befristet.

Kontakt

  • Bürgerdienste

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